Blitzschutzlösungen für öffentliche Auftraggeber
Blitzschutzpflicht laut Gesetz oder Bauordnung.
Bei Gebäuden im öffentlichen Bereich schreibt der Gesetzgeber den Blitzschutz verbindlich vor. Dazu gehören öffentliche Einrichten, wie zum Beispiel:
Kindergärten | Schulen | Krankenhäuser | Pflegeheime | Veranstaltungshallen | Sporthallen | Kirchen

Warum Blitzschutz bei öffentlichen Gebäuden wichtig ist:
Blitzeinschläge verursachen jedes Jahr Millionen Euro an Schäden. Zu den häufigsten Folgen zählen:
- Dachstuhlbrände
- zerstörte Elektro- und IT-Systeme
- Datenverluste
- Gefährdung von Menschen
- hohe Reparatur- und Stillstandskosten
Ein normgerechter Blitzschutz nach DIN EN 62305 schützt zuverlässig vor direkten Blitzeinschlägen, Überspannungen und gefährlichen Folgeschäden.
Professionelle Blitzschutzlösungen für öffentliche Auftraggeber

