Blitzschutzlösungen für öffentliche Auftraggeber

Blitzschutzpflicht laut Gesetz oder Bauordnung.


Bei Gebäuden im öffentlichen Bereich schreibt der Gesetzgeber den Blitzschutz verbindlich vor. Dazu gehören öffentliche Einrichten, wie zum Beispiel:

KindergärtenSchulen | Krankenhäuser | Pflegeheime | Veranstaltungshallen | Sporthallen | Kirchen


Warum Blitzschutz bei öffentlichen Gebäuden wichtig ist:

Blitzeinschläge verursachen jedes Jahr Millionen Euro an Schäden. Zu den häufigsten Folgen zählen:

  • Dachstuhlbrände
  • zerstörte Elektro- und IT-Systeme
  • Datenverluste
  • Gefährdung von Menschen
  • hohe Reparatur- und Stillstandskosten

Ein normgerechter Blitzschutz nach DIN EN 62305 schützt zuverlässig vor direkten Blitzeinschlägen, Überspannungen und gefährlichen Folgeschäden.


Professionelle Blitzschutzlösungen für öffentliche Auftraggeber